SCHLIESSUNG WEGEN CORONAVIRUS

Wichtige Informationen zu unseren Oster-Feriencamps und Einrichtungen:

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Sorgeberechtigte,

der Freistaat Bayern hat die Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen bis zum Ende der Osterferien angeordnet. Mit dieser Präventionsmaßnahme soll die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus eingedämmt werden.  Eine entsprechende Allgemeinverfügung soll noch heute veröffentlicht werden.

Demnach gilt von Montag, den 16. März 2020, bis Sonntag, den 19. April 2020, ein Betretungsverbot für Kinder und Jugendliche in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten sowie Mittagsbetreuungen. Ein Betretungsverbot für Beschäftigte gibt es nicht.

Eine außerschulische Nutzung der Gebäude und Freianlagen findet in diesem Zeitraum ebenfalls nicht statt (z.B. Sing- und Musikschule, Schule der Phantasie, Sportnutzungen).

Es wird Ausnahmen vom Betretungsverbot für Kinder geben, wenn beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende selbst, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und

  • die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • die Kinder nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter beim Robert-Koch-Institut) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen (vgl. Allgemeinverfügung vom 06.03.2020).

Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sowie Beschäftigte in Betreuungseinrichtungen. Ferner zählen auch Berufe bzw. Tätigkeiten zum kritischen Bereich, die für die Versorgung der Bevölkerung notwendig sind.. Auch Wahlhelfer*innen werden für die Dauer der Auszählung den sogenannten systemkritischen Berufen gleichgestellt. Konkretisierungen folgen. Bitte verfolgen Sie dazu die Veröffentlichungen auf muenchen.de.

Für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten bedeutet dies, dass die Kinder, die vom Betretungsverbot ausgenommen sind, in der Kindertageseinrichtung bzw. Schule betreut werden, die sie gewöhnlich besuchen. Es werden also keine speziellen Notfallkitas eingerichtet, sondern jede Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte sowie Schulen, Mittagsbetreuungen und der offene Ganztag haben eine entsprechende Notbetreuung sicher zu stellen. Diese Regelungen gelten bis zur sechsten Jahrgangsstufe.

Einrichtungen, die aus Infektionsschutzgründen geschlossen wurden, bleiben von den obigen Ausführungen unberührt. In ihnen kann auch keine Ersatzbetreuung angeboten werden.

Sobald weitere Informationen vorliegen, geben wir diese über die Schul- und Einrichtungsleitungen sofort an Sie weiter.

Wenn Sie also einen Beruf ausüben, der zur kritischen Infrastruktur gerechnet wird und Ihre Situation den oben genannten entspricht, bringen Sie Ihr Kind am Montag bitte möglichst selbst in die Betreuungseinrichtung oder die Schule. Bitte besprechen Sie mit dem dortigen Personal den Betreuungsbedarf der nächsten Wochen. Sollten Sie die Betreuung in Ihrem privaten Umfeld anderweitig organisieren können oder wollen, informieren Sie Ihre Einrichtung/Schule bitte entsprechend, damit dort die notwendigen Personalkapazitäten geplant werden können. Bitte beachten Sie dabei aber bitte: Eine Betreuung durch Großeltern wird zum aktuellen Zeitpunkt nicht angeraten.

Sobald weitere Informationen vorliegen, geben wir diese über die Schul- und Einrichtungsleitungen sofort an Sie weiter.

Bei all den Belastungen und Ängsten, gibt es auch einen positiven Effekt dieser Krise?

Der Himmel über dem Krisengebiet in China ist wieder sichtbar und die Menschen können wieder atmen. Konsum und weites Reisen wird neu überdacht und hilft unserem angegriffenen Planeten. Vielleicht sorgt der Virus für ein neues Bewusstsein.

Jetzt ist es gut, wenn wir trotz der auf uns einprasselnden Informationen unsere Mitte halten und uns unserer Stärken besinnen. Wenn wir trotz Sorge und Ungewissheit unsere Kraft behalten und die Menschen um uns herum ermutigen, dasselbe zu tun  …und Solidarität leben!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre naturindianer

Aktuelle Informationen über internationale Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete in Deutschland finden Sie hier